Beweislast beim Infragekommen mehrerer Ursachen für ein Mangelsymptom im Werkvertragsrecht
BGH, Urteil vom 18.1.2017 — Aktenzeichen: VII ZR 76/16 Leitsatz Verlangt der Besteller wegen eines Mangels an einer Rohrmelkanlage Schadenersatz und kommen für das Mangelsymptom (hier: erhöhter Keimgehalt in der Milch) verschiedene Ursachen in Betracht, muss der Besteller darlegen und beweisen, dass der Mangel auf eine Pflichtverletzung des Unternehmers und nicht auf eine fehlerhafte Bedienung […]