Auch der Schwarzarbeiter haftet für Mängel
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.4.2008 — Aktenzeichen: VII ZR 140/07 und VII ZR 42/07 Vereinbaren die Vertragspartner eines Bauvorhabens, dass der Auftragnehmer die Arbeiten ohne Rechnung ausführen soll, stellt sich die Frage, ob der Auftragnehmer für etwaige Mängel haftet. Der Bundesgerichtshof hatte sich in zwei Fällen mit dieser Problematik zu befassen und die Frage bejaht. Sachverhalt […]