Kaufvertrag vom Bildschirm abgelesen – Unwirksam!
OLG Brandenburg, Urteil vom 9.5.2012 — Aktenzeichen: 4 U 92/10 Die Käufer erwarben eine Eigentumswohnung. Später reute sie diese Entscheidung. Sie wollten sich von dem Vertrag lösen und behaupteten zweierlei: 1. Der gezahlte Kaufpreis sei sittenwidrig überhöht gewesen. 2. Der Notar habe den Vertrag von seinem Bildschirm abgelesen. Beides hatte im Ergebnis keinen Erfolg. Sittenwidrig […]

