Zu den Voraussetzungen einer Schenkungsanfechtung im Drei-Personen-Verhältnis
BGH, Urteil vom 5.6.2008 — Aktenzeichen: IX ZR 163/07 Leitsatz Eine Leistung, die der spätere Insolvenzschuldner zur Tilgung einer Forderung des Leistungsempfängers gegen einen Dritten erbringt, ist nicht unentgeltlich, soweit der Empfänger anschließend die von ihm geschuldete ausgleichende Gegenleistung an den Dritten erbringt. Entscheidung Der BGH hat ausgeführt, daß im „Zwei-Personen-Verhältnis“ eine Verfügung als unentgeltlich […]