Aufrechnung mit Mängelbeseitigungskosten
OLG Hamm, Urteil vom 28.6.2005 — Aktenzeichen: 21 U 4/04 Das Aufrechnungsverbot des § 95 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt nicht für die Aufrechnung mit Mängelbeseitigungskosten in der Insolvenz. Problem/Sachverhalt Der Auftragnehmer führte Dachdeckerarbeiten durch. Nach Eintritt der Insolvenz über das Vermögen des Auftragnehmers macht der Insolvenzverwalter den Restwerklohn geltend. Der Auftraggeber verweigert die […]