Verkehrssicherungspflicht bei Terrassenbau
OLG Brandenburg, Urteil vom 13.9.2005 — Aktenzeichen: 11 U 20/05 Leitsatz 1. Ein Bauherr haftet nicht für Unfälle beim Hausbau an einer für alle offenkundigen Gefahrenstelle. 2. Ist eine Terrasse nur mit Kunststoffplatten abgedeckt, ist für jeden erkennbar, dass die Terrasse nicht fertiggestellt und ohne festen Belag ist. In diesem Fall ist es die Verantwortung […]