Verstoß gegen DIN-Normen: Anscheinsbeweis zu Lasten des Handwerkers?
OLG Celle, Urteil vom 30.11.2011 — Aktenzeichen: 14 U 88/11 Leitsatz Ein Verstoß gegen DIN-Normen (Dichtheitsprüfung nach Verlegung von Rohren) kann grob fahrlässig sein. Kommt es zu Feuchtigkeitsschäden, greift der Anscheinsbeweis zum Nachteil des beklagten Handwerkers für die schuldhafte Verursachung der Schäden. Sachverhalt Der beklagte Handwerker hatte seine Arbeiten (Verlegung von Wassrrohren) 2005 fertiggestellt. Die […]

