Aufklärungspflicht des Fliesenlegers
OLG Frankfurt, Urteil vom 1.8.2013 — Aktenzeichen: 15 U 163/12 Wer die Herstellung eines Werkes übernimmt, suggeriert damit dem Besteller, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu besitzen. Der Unternehmer ist verpflichtet, selbst bei Unkenntnis hiervon den Besteller auf die Ungeeignetheit eines bestimmten Reinigungsmittels zur Verwendung auf Fliesen hinzuweisen. Leitsatz Unternehmer ist verpflichtet, dem Besteller auf […]