Wettbewerbsverstoß durch Verstoß gegen Jugendschutzvorschriften: Werbung für Alcopops in Pulverform

OLG Hamm, Urteil vom 19.10.2006 — Aktenzeichen: 4 U 83/06

Leitsatz
Vorschriften zum Schutz der Jugend stellen Marktverhaltensregelungen zum Schutz der Verbraucher dar. Bei der Frage, ob sich eine Werbemaßnahme an Jugendliche richtet, ist auf die Sicht der Jugendlichen abzustellen.

Sachverhalt
Die Beklagte produziert und vertreibt Alcopops in Pulverform. Durch Aufgießen von Wasser auf das Pulver und das anschließende Umrühren entsteht ein Alcopop-Getränk, so u. a. „Blutorange Wodka“ mit einem Alkoholgehalt von 4,8 %. Ausdrücklich wird in der Werbung darauf hingewiesen, dass das Angebot nur für Erwachsene gedacht sei. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch. Die Werbung verstoße gegen Jugendschutzvorschriften. Die Werbung richtet sich in Wirklichkeit an Kinder und Jugendliche.

Entscheidung
Das OLG Hamm hat — gegen die Entscheidung des Landgerichts — den Unterlassungsanspruch des Klägers bejaht. Der Unterlassungsanspruch ergibt sich aus §§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3, 3, 4 Nr. 11 UWG i. V. m. § 6 Abs. 5 JMStV. Das OLG Hamm stellt fest, dass der Beklagte mit der Werbung gegen § 6 Abs. 5 S. 1 Jugenmedienschutz-Staatsvertrag verstößt. Entscheidend ist, dass auf die Sicht der Kinder und Jugendlichen abzustellen ist. Davon muss im Streitfall ausgegangen werden. Hauptsächtlich Jugendliche sind Hauptabnehmer der Alcopops. Auch weckt die Variante „Alcopops in Tüten“ das besondere Interesse der Jugendlichen. Dasselbe gilt für die Aufmachung der Werbung, der Sprachstil und bestimmte Assoziationen zu den Lebensumständen. Im Rahmen des Schutzzweckes verbietet § 6 Abs. 5 JMStV gerade derartige Werbungsformen für alkoholische Getränke, durch die sich insbesondere Jugendliche aus ihrer Sicht besonders angesprochen fühlen. Die Beklagte ist nicht gehindert, Erwachsene gezielt anzusprechen. Es reicht allerdings nicht der „formelle“ Hinweis, dass es ihr angeblich nur um den Vertrieb an Erwachsene gehe, da unstreitig Alcopops typischerweise von Jugendlichen konsumiert werden.

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