Verkehrssicherungspflicht an Baustellen
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 17.7.2017 — Aktenzeichen: 6 U 18/17 An Baustellen muss man mit damit rechnen, dass Werkzeug herumliegt. Stolpert jemand über eine abgelegte Schüppe, fehlt es schon an der Realisierung des Tatbestands einer Verkehrssicherungspflichtverletzung. Leitsatz Keine Verkehrssicherungspflicht eines Gartenbauunternehmers, der im Zuge von Arbeiten im Grenzbereich zweier Grundstücke Werkzeug in gut erkennbarer Weise […]