Recht im Winter – Übersicht 2024
Stürze, Dachlawinen, Wintersport, Frost und Glätte: gerade der Winter, seine Witterungsbedingungen und die diesbezüglichen menschlichen Verhaltensweisen bilden einen umfangreichen Rechtskomplex.
Stürze, Dachlawinen, Wintersport, Frost und Glätte: gerade der Winter, seine Witterungsbedingungen und die diesbezüglichen menschlichen Verhaltensweisen bilden einen umfangreichen Rechtskomplex.
Der Generalunternehmer kann „Besitzer‟ der Bautreppe sein und nach dem Maßstab des § 836 BGB haften.
Stellt ein Gerüstbauer die Gerüststange entgegen den Fachregeln nicht mit einer kraftschlüssigen Verbindung, sondern nur mittels Spanngurten her, so kann ihm ein Unfallgeschehen zurechenbar sein, das sich deswegen ereignete, weil auf die Baustelle tätige Arbeiter das Gerüst nachträglich veränderten, indem sie zum schnelleren Materialtransports die nur mit Spanngurten gesicherte Stange aushängten.
Fußgänger sind grds. verpflichtet, sich durch regelmäßige, beiläufige Blicke frühzeitig einen Überblick über den Untergrund, andere Verkehrsteilnehmer und mögliche Hindernisse zu verschaffen.
Eine Gefahrenstelle, die sich in einer wegen Bauarbeiten gesperrten Privatwohnung befindet, und die für die beteiligten Arbeiter offensichtlich und bekannt ist, braucht nicht abgesichert zu werden.
Verkehrsteilnehmer haben grds. die Straßen- und Wegeverhältnisse, die sie vorfinden, hinzunehmen und sich frühzeitig darauf einzustellen.
Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht beurteilt sich danach, welcher Verkehrsart die Fläche unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse nach der allg. Verkehrsauffassung gewidmet ist und was ein vernünftiger Verkehrsteilnehmer an Sicherheit erwarten darf.
Wer einen Weihnachtsbaum mit Ständer liefert und aufstellt, ist dafür verantwortlich, dass er auch nicht umfällt.
Dachlawinen sind sicherlich ärgerlich, wenn sie Schäden verursachen. Als Naturereignisse werden sie in aller Regel aber zum allgemeinem Lebensrisiko zählen, so dass Schäden entschädigungslos hinzunehmen sind.
Stürze, Dachlawinen, Wintersport, Frost und Glätte: gerade der Winter, seine Witterungsbedingungen und die diesbezüglichen menschlichen Verhaltensweisen bilden einen umfangreichen Rechtskomplex.