Schlagwortarchiv für: Verkehrssicherungspflicht

Keine Straßenverkehrssicherungspflicht der Gemeinde für Schäden an tiefergelegten Fahrzeugen

Bei erkennbaren Straßenschäden darf der Verkehrssicherungspflichtige darauf vertrauen, dass sich auch Dritte auf diese Gefahren einstellen. Es handelt sich dann schon um keine Gefahrenstelle, die die Gemeinde im Rahmen ihrer Straßenverkehrssicherungspflicht beseitigen müsste.

An Nassbereiche angrenzende Bereiche können/dürfen nass sein

Sowohl in Nassbereichen als auch im angrenzenden Ruhebereich muss man mit Feuchtigkeit rechnen. Ein Sturz in diesen Bereichen wegen Feuchtigkeit gehört zum allgemeinen Lebensrisiko.

Kein Schadensersatz für Radfahrer bei Sturz über Mülltonnen

Hält ein Radfahrer den ausreichenden Seitenabstand bei einem bereits von weitem erkennbaren Hindernis nicht ein, trägt er im Falle eines Sturzes ein Mitverschulden, das alle Ansprüche ausschließt.

Verkehrssicherungspflichten eines Jahrmarktveranstalters

Der Veranstalter eines Jahrmarktes ist im Rahmen der ihn treffenden Verkehrssicherungspflicht nicht verpflichtet, oberirdische Hindernisse – wie Kabelbrücken – extra auszuleuchten oder farblich zu kennzeichnen, um auf eine Stolpergefahr hinzuweisen.

Ein Kunde darf nicht alles – Verkehrssicherungspflichten im Geschäftslokal

Ein Unfall beim ungefragten Testfahren eines Fahrrades begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Verkehrssicherungspflichten neben der Straße

Neben einem Radweg bestehen grundsätzlich keine erhöhten Verkehrssicherungspflichten. Denn das Sichtfahrgebot besteht auch für Radfahrer.

Das vom Wind zugeschlagene Eisentor

Vor offensichtlichen Gefahren des Alltags muss man nicht warnen. Verschäfte Verkehrssicherungspflichten gegenüber einer Person begründen keine allgemeine Verschärfung der Verkehrssicherungspflicht.

Verkehrssicherungspflichten in Kirchengebäuden

Das LG Freiburg im Breisgau setzt sich mit den Verkehrssicherungspflichten in einem Kirchengebäude auseinander und berücksichtigt hierbei die Besonderheiten der grundrechtlich geschützten Religionsausübung und der damit einhergehenden Würde und Besinnlichkeit des Kirchengebäudes.

Verkehrssicherungspflicht: Loch von 60 cm Durchmesser im Gehweg

Das OLG Karlsruhe bekräftigt in seiner Entscheidung den Grundsatz, dass ein Verkehrsteilnehmer stets gehalten ist, auf Verkehrswege und deren Begehbarkeit zu achten. Selbst wenn ein 10cm tiefes Loch im Gehweg eine Verkehrssicherungspflichtverletzung darstellt, ist ein hoher Mitverschuldensanteil des geschädigten Verkehrsteilnehmers zu berücksichtigen.

Sturz auf dem Wochenmarkt – Keine Haftung der Stadt

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 26.7.2018 — Aktenzeichen: 1 U 149/18 Stürzt ein Marktbesucher über eine unebene Pflasterung des Wochenmarktes, ist häufig die Neigung sehr ausgeprägt, hierfür jemanden haftbar zu machen. Dies verspricht häufig keinen Erfolg, wie auch diese Entscheidung des OLG Koblenz zeigt. Leitsatz 1. Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und in objektiv zumutbarer Weise […]