Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers gegenüber Bauherrn?
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 5.3.2014 — Aktenzeichen: 5 U 1090/13 Die Erfordernisse des Arbeitschutzes gebieten es, Treppenlöcher abzudecken, damit die Arbeiter dort nicht abstürzen können. Wenn aber an der Baustelle (vorübergehend) nicht gearbeitet wird, kann dies anders zu beurteilen sein — so die Entscheidung des OLG Koblenz. Leitsatz Im Obergeschoss eines Rohbaus ohne Innentreppen ist […]