Für den Verjährungsbeginn von Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen i.S.d. § 197 BGB a.F. ist die Kenntnis von der Regressmöglichkeit durch die Regressabteilung eines SVT unerheblich
BGH, Urteil vom 10.1.2012 — Aktenzeichen: VI ZR 96/11 Leitsatz Die ausschließliche Anwendbarkeit des § 197 BGB a.F. gilt auch hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist. Deshalb können Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen bereits vor Kenntniserlangung verjährt sein. Sachverhalt Die BRD machte gegen den beklagten Landkreis P. auf sie übergegangene Schadensersatzansprüche des K. geltend. K. war Halbwaise […]