Architektenleistungen keine Bauleistungen nach § 48 Abs.1 EStG
BGH, Urteil vom 7.7.2005 — Aktenzeichen: VII ZR 430/02 Planungs- und Bauaufsichtsleistungen von Architekten und Ingenieure gehören nicht zu den Bauleistungen im Sinne des § 48 Abs.1 Satz 1 EStG Problem/Sachverhalt Ein Ingenieur macht Honorar geltend für seine Planungsleistungen zur Erschließung von Baugrundstücken. Dem BGH stellt sich die Frage, ob dieses Honorar nur in Höhe […]

