Fälligkeit vor Ablauf der Prüfungsfrist?
BGH, Urteil vom 19.1.2006 — Aktenzeichen: IX ZR 104/03 Leitsatz Die Vergütung des Werkunternehmers wird beim VOB/B-Vertrag bereits vor Ablauf der Prüfungsfrist von zwei Monaten ab Zugang der Schlussrechnung fällig, wenn der Auftraggeber die Schlussrechnung vorher prüft und feststellt. Auch in der wirtschaftlichen Krise kann der Werkunternehmer aufrechnen, selbst dann wenn ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, […]

