Wer trägt die Kosten eines notwendigen Baugrundgutachtens?
BGH, Urteil vom 27.7.2006 — Aktenzeichen: VII ZR 202/04 Leitsatz Der Unternehmer trägt nicht nach allgemeinen wertvertraglichen Grundsätzen das Risiko für die Kosten eines von der Baugenehmigungsbehörde angeforderten Baugrundgutachtens. Sachverhalt Auftragnehmer (AN) und Auftraggeber (AG) schließen einen Vertrag über die Sanierung eines Gebäudes. Die Baugenehmigungsbehörde fordert nach Vertragsschluss ein Baugrundgutachen, welches der AN erstellen lässt. […]