Mehraufwand für Gerüstbauarbeiten immer vergütungspflichtig?
Landgericht Köln, Urteil vom 12.6.2007 — Aktenzeichen: 5 O 367/06 Leitsatz Wenn Gerüstbauarbeiten „nach Wahl des Auftragnehmers“ im Rahmen einer Pauschalpreisvereinbarung beauftragt werden, erhält der Auftragnehmer auch dann keine Mehrvergütung, falls sich die Gerüstbauarbeiten nicht so durchführen lassen wie vom Auftragnehmer geplant. Sachverhalt Die Klägerin verlangte Mehrkosten für durchgeführte Gerüstbauarbeiten. Insoweit enthielt die dem Vertrag […]

