Grenzen der Bedenkenhinweispflicht
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 28.11.2006 — Aktenzeichen: 24 U 8/06 Ein Bauunternehmer haftet grundsätzlich auch dann, wenn die von ihm hergestellte Leistung mangelhaft ist und die Mangelursache im Verantwortungsbereich des Auftraggebers oder eines Vorunternehmers liegt. Denn einen Bauunternehmer treffen Prüfungs- und Anzeigenpflichten. Dies folgt beim VOB/B-Vertrag aus § 4 Nr. 3 VOB/B und beim BGB-Vertrag […]