Nachbesserung nach Kündigung? Nein, sagt das OLG Hamm.
OLG Hamm, Urteil vom 28.12.2006 — Aktenzeichen: 24 W 39/06 Leitsatz 1. Der Auftragnehmer eines Werkvertrages hat keinen einklagbaren Anspruch auf Erbringung der Werkleistung, wenn der Auftraggeber kündigt. 2. Das Recht des Auftragnehmers, nach der Kündigung noch Mängel beseitigen zu dürfen, bedeutet lediglich, dass der Auftraggeber nach einer Kündigung nicht ohne weiteres berechtigt ist, vorhandene […]

