Prüfungs- und Hinweispflicht–Der Rettungsanker für Bauunternehmen?!
Bundesgerichtshof, Urteil vom 8.11.2007 — Aktenzeichen: VII ZR 183/05 Leitsatz 1. Ein Werk entspricht nicht der vereinbarten Beschaffenheit, wenn es nicht die vereinbarte Funktionstauglichkeit aufweist. 2. Beruht der Mangel der Funktionstauglichkeit auf einer unzureichenden Vorleistung eines anderen Unternehmers, wird der Unternehmer von der Mängelhaftung (nur) frei, wenn er seine Prüfungs- und Hinweispflicht erfüllt hat. 3. […]