Hinterbliebenengeld XXIII: Besonderes persönliches Näheverhältnis auch bei Liebesbeziehungen
Ein besonderes persönliches Näheverhältnis kann auch bei (anbahnender) Partnerschaft bestehen.
Ein besonderes persönliches Näheverhältnis kann auch bei (anbahnender) Partnerschaft bestehen.
Die Beeinträchtigung des Fahrvergnügens ist als subjektive Wertschätzung ein immaterieller und damit nicht zu ersetzender Schaden.
Beträgt das Eigenverschulden des Verstorbenen 100%, so sind für die Hinterbliebenen mangels Haftung des Schädigers auch Hinterbliebenengeldansprüche ausgeschlossen.
Für ein über das Hinterbliebenengeld hinausgehendes Schmerzensgeld i.S.e. Schockschadens müssen die eigenen Leiden pathologisch fassbar, von einigem Gewicht und einiger Dauer sein, nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden sowie über das hinausgehen, was Personen in vergleichbarer Lage verspüren.
Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Taten verfolgen einen anderen Zweck als Hinterbliebenengeld, so dass sich die Höhe des Hinterbliebenengeldes nicht an diesen Härteleistungen orientieren kann.
Der BGH legt mit dem Urteil fest, dass keine „taggenaue Berechnung“ – oder ein anderes festes Schema – bei der Berechnung von Schmerzensgeld anwendbar ist. Es kommt stets auf die lebensbeeinträchtigende Umstände im Einzelfall an.
Schafft sich der Geschädigte aus finanziellen Gründen keinen Neuwagen an, wird kein besonderes Interesse an dem Eigentum und der Nutzung des Neuwagens angenommen. Eine fiktive Abrechnung auf Neuwagenbasis ist dann nicht möglich.
Herausragend gute Vermögensverhältnisse von Schädiger und Geschädigtem rechtfertigen grundsätzlich keine Erhöhung des Schmerzensgeldes.
Wenn ein Landwirtschaftsfahrzeug aufgrund seiner baulichen Gegebenheiten über die Fahrbahnmitte fahren muss, erhöht dies die Betriebsgefahr. § 70 StVZO dient nicht dem Individualschutz.
Ein Klassiker im Straßenverkehr: Wegen eines auf die Autobahn auffahrenden Kfz muss ein anderes zwecks Unfallvermeidung auf die linke Spur ausweichen, wo es dann zu einem Auffahrunfall mit einem dort nachfolgenden Kfz kommt. Wer wie haftet sagt das OLG Zweibrücken…