Schlagwortarchiv für: Verkehrsunfall

Hinterbliebenengeld (XIX): Kein über das Hinterbliebenengeld hinausgehendes Schmerzensgeld bei „normalpsychologischer Trauer“

Für ein über das Hinterbliebenengeld hinausgehendes Schmerzensgeld i.S.e. Schockschadens müssen die eigenen Leiden pathologisch fassbar, von einigem Gewicht und einiger Dauer sein, nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden sowie über das hinausgehen, was Personen in vergleichbarer Lage verspüren.

Hinterbliebenengeld XVI – Vergleichbarkeit mit Härteleistung?

Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Taten verfolgen einen anderen Zweck als Hinterbliebenengeld, so dass sich die Höhe des Hinterbliebenengeldes nicht an diesen Härteleistungen orientieren kann.

Keine „taggenaue Berechnung‟ bei Schmerzensgeld

Der BGH legt mit dem Urteil fest, dass keine „taggenaue Berechnung“ – oder ein anderes festes Schema – bei der Berechnung von Schmerzensgeld anwendbar ist. Es kommt stets auf die lebensbeeinträchtigende Umstände im Einzelfall an.

Eine fiktive Abrechnung auf Neuwagenbasis ist ohne entsprechende Ersatzbeschaffung nicht zulässig

Schafft sich der Geschädigte aus finanziellen Gründen keinen Neuwagen an, wird kein besonderes Interesse an dem Eigentum und der Nutzung des Neuwagens angenommen. Eine fiktive Abrechnung auf Neuwagenbasis ist dann nicht möglich.

Schmerzensgeldbemessung: „Reiche bekommen nicht mehr“

Herausragend gute Vermögensverhältnisse von Schädiger und Geschädigtem rechtfertigen grundsätzlich keine Erhöhung des Schmerzensgeldes.

Betriebsgefahr eines überbreiten Landwirtschaftsfahrzeugs

Wenn ein Landwirtschaftsfahrzeug aufgrund seiner baulichen Gegebenheiten über die Fahrbahnmitte fahren muss, erhöht dies die Betriebsgefahr. § 70 StVZO dient nicht dem Individualschutz.

Klassiker: Auffahrunfall nach Fahrstreifenwechsel

Ein Klassiker im Straßenverkehr: Wegen eines auf die Autobahn auffahrenden Kfz muss ein anderes zwecks Unfallvermeidung auf die linke Spur ausweichen, wo es dann zu einem Auffahrunfall mit einem dort nachfolgenden Kfz kommt. Wer wie haftet sagt das OLG Zweibrücken…

Haftungsprivileg nach SGB sperrt Hinterbliebenengeld (LG Mainz)

Eine sozialrechtliche Privilegierung des Schädigers nach §§ 104, 105 SGB VII sperrt einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld eines Angehörigen (LG Mainz).

ohne Näheverhältnis kein Hinterbliebenengeld III

Das LG Limburg verneint für eine Schwipschwägerin sowohl den Anspruch auf Schmerzensgeld nach der Rechtsprechung zu Schockschäden als auch einen (wegen des zeitlichen Anwendungsbereichs eigentlich bereits ausscheidenden) Anspruch auf Hinterbliebenengeld.

Die Deckungssumme ist grundsätzlich das Maximum

Bei einem Vergleichsschluss oder Anerkenntnis gegenüber dem geschädigten Dritten verpflichtet sich der Versicherer grundsätzlich nur im Rahmen der Leistungspflicht aus dem Versicherungsvertrag. Mit Erreichen der Deckungssumme endet daher in diesen Fällen die Leistungspflicht des Versicherers gegenüber dem Dritten.