Arzthaftung bei mangelnder Mitwirkung des Patienten
BGH, Urteil vom 16.6.2009 — Aktenzeichen: VI ZR 157/08 Leitsatz Die mangelnde Mitwirkung des Patienten an einer medizinisch gebotenen Behandlung schließt einen Behandlungsfehler nicht aus, wenn der Patient über das Risiko der Nichtbehandlung nicht ausreichend aufgeklärt worden ist. Sachverhalt Der Kläger wurde am 25.03.1999 wegen eines Hypophysentumors in der Klinik der Beklagten operiert und nachfolgend […]