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Hinterbliebenengeld XXVII: Zur Bemessung

Bei der Bemessung des Hinterbliebenengeldes sind auch die Umstände zu berücksichtigen, die dazu führen, dass das seelische Leid des Hinterbliebenen besonders geprägt wird.

Hinterbliebenengeld XXV: Seelisches Leid für Bemessung grds. unerheblich

Das seelische Leid ist bei der Bemessung grds. unerheblich. Hinterbliebenengeld kann daher auch z.B. Kleinkindern, Demenzkranken oder Menschen ohne kognitive oder emotionale Fähigkeit zugesprochen werden.

Hinterbliebenengeld XXIV: Zur Bemessung in Familienkonstallationen

Die Höhe des Hinterbliebenengeldes steht im Ermessen des Gerichts. Sie erfolgt neben den objektiven Bemessungskriterien auch nach Typisierungen.

Hinterbliebenengeld XXIII: Besonderes persönliches Näheverhältnis auch bei Liebesbeziehungen

Ein besonderes persönliches Näheverhältnis kann auch bei (anbahnender) Partnerschaft bestehen.

Hinterbliebenengeld (XXII): Bemessung: Verlust des Kindes infolge eines Gewaltdelikts

Der Fall, bei dem ein Elternteil sein Kind verliert, ist bei der Bemessung des Hinterbliebenengeldes an der Obergrenze anzusiedeln.

Hinterbliebenengeld (XXI): Bemessung des Hinterbliebenengeldes im Mordfall

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die durchschnittliche Entschädigung durch die Gerichte bei 10.000€ liegt. Die genaue Bemessung steht jedoch im Ermessen des Gerichts und ist im Einzelfall zu festzusetzen, § 287 ZPO.

Aufklärungspflicht des Berufungsgerichts bzgl. des Eingangs von Telefaxen

Ein Gericht hat im Falle von gerichtsinternen, beweiserheblichen Vorgängen, die für Außenstehende nicht zugänglich sind, den Sachverhalt aufzuklären.

Keine Nutzungsausfallentschädigung für Porsche bei mittelklassigem Zweitwagen

Die Beeinträchtigung des Fahrvergnügens ist als subjektive Wertschätzung ein immaterieller und damit nicht zu ersetzender Schaden.

Verkehrssicherungspflicht I: Anforderungen an einen Feld- und Waldweg

Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht beurteilt sich danach, welcher Verkehrsart die Fläche unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse nach der allg. Verkehrsauffassung gewidmet ist und was ein vernünftiger Verkehrsteilnehmer an Sicherheit erwarten darf.

Inanspruchnahme des Veräußerers als Zustandsstörer; Ordnungsverfügung versus Wohnungseigentümerbeschluss

Der Veräußerer von WEG-Anteilen, der sich das Eigentum vorbehält, kann weiterhin als Zustandsstörer in Anspruch genommen werden.