Gefälligkeiten am Bau und ihre Risiken
Landgericht Bochum, Urteil vom 5.2.2008 — Aktenzeichen: 11 S 173/07 Leitsatz Freundschaftsdienste an Baustellen führen nicht zu einem stillschweigenden Haftungsverzicht. Auch bei Gefälligkeiten wird gehaftet. Sachverhalt Die Klägerin liefert zu einem Bauvorhaben Gegenstände. Der Zugang zu dem betreffenden Bauvorhaben ist versperrt. Die Arbeiter der Klägerin bitten daher einen an einem anderen Bauvorhaben tätigen Kranfahrer (den […]