Auch wenn der Baugrund ein Baustoff ist: Auftragnehmer treffen Prüf- und Hinweispflichten
Liegen offenkundige Mängel in der Vorleistung des Sonderfachmanns, so hat der Unternehmer den Besteller darauf hinzuweisen.
Liegen offenkundige Mängel in der Vorleistung des Sonderfachmanns, so hat der Unternehmer den Besteller darauf hinzuweisen.
Das OLG entscheidet, dass der Ehemann auf Grundlage des § 1357 BGB den Bauvertrag auch in Namen seiner Frau abschließen könne. Die Erbringung von Handwerkerleistungen im gemeinsamen Haushalt sei ein Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs. Der BGH schließt sich dieser Entscheidung an.
Kosten einer Partei, die durch die Beauftragung von Handwerkern zwecks Vor- und Nachbereitung von Ortsterminen mit gerichtlichen Sachverständigen entstanden sind, sind keine Gerichtskosten, sondern außergerichtliche Kosten der Partei. So der BGH.
Eine Überwachungsbedürftigkeit von Ausführungsleistungen kann anzunehmen sein, wenn gesundheitliche Aspekte (z.B. gesundheitsgefährdende Verschmutzungen) vorliegen (könnten). Dies kann gelten beim Ineinandersetzen von KG-Rohren in Muffenverbindungen, wenn gleich es sich dort um eine handwerkliche Selbstverständlichkeit handeln mag.
Es genügt dem hinreichend bestimmten Mangelbeseitigungsverlangen und der schlüssigen Darlegung des Mangels im Prozess, wenn die Erscheinungen, die auf vertragswidrige Abweichungen zurückzuführen sind, deutlich beschrieben werden. Die Mangelursachen im Einzelnen müssen aber nicht dargelegt werden (Symptomtheorie).
In loser Folge hinterfragt Rechtsanwalt Dr. Harald Scholz Rechtsweisheiten von der Baustelle und prüft, ob aus juristischer Sicht was dran ist. Diesmal geht es um die verkürzte Gewährleistungsfrist bei bestimmten Anlagen gemäß VOB/B.
Neues Bauteil, neues Glück – welches sind heute die allgemein anerkannten Regeln der Technik beim Schallschutz von Fertighäusern gegen Außenlärm? Das OLG Saarbrücken hatte die Frage zu klären, nachdem wohl das Standardfertighaus des Herstellers auf eine Umgebung mit tosendem Straßenverkehr traf. Die Erkenntnis im Kern: Geschuldet sind Mindestschallschutz plus Beratung!
Wird ein Dritter durch Bauarbeiten geschädigt, löst dies – selbstverständlich – in der Regel entsprechende Schadensersatzansprüche gegen den Werk- oder Bauunternehmer aus. Hat bei der Schadensentstehung ein Mitverschulden des Geschädigten mitgewirkt, bleibt der Anspruch bestehen, das Mitverschulden führt aber ggf. zu einer Reduktion des Schadens. Dieser Universalgedanke des Zivilrechts gilt aber nicht immer, wie die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zeigt.
Der Werkunternehmer hat ein Nachbesserungsrecht. Er darf Mängel seiner Leistung selbst beheben. Dazu muss ihm der Auftraggeber Gelegenheit geben; Mängelrechte in Form von Kostenvorschuss, Ersatzvornahme, Schadensersatz oder Minderung kann der Auftraggeber erst geltend machen, wenn er dem Werkunternehmer eine Frist zur Nachbesserung – das Gesetz spricht von Nacherfüllung – gesetzt hat und diese Frist abgelaufen […]
Architekten müssen zwar Bauherren beraten und auch Kenntnisse in besonderen Rechtsgebieten haben. Jede Interessenvertretung steht ihnen deshalb aber weder zu noch kann sie verlangt werden.