Rost an Heizkörpern – Werkunternehmer haftet nicht!
Landgericht Dortmund, Urteil vom 25.4.2013 — Aktenzeichen: 16 O 77/07 Wenn Heizkörper rosten, liegt es nahe, dafür den Heizungsunternehmer, der die Heizkörper eingebaut hat, in Anspruch zu nehmen. Dies hat nicht immer Erfolg, wie die aktuelle Entscheidung des Landgerichts Dortmund zeigt. Leitsatz 1. Die Tatsache, dass ein nicht unerheblicher Teil der eingebauten Heizkörper Rosterscheinungen aufweist, […]

