Endgültiger K.O. für die Bürgschaft auf erstes Anfordern
BGH, Urteil vom 24.5.2007 — Aktenzeichen: VII ZR 210/06 Leitsatz In allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist eine Regelung unwirksam, die einen Einbehalt zur Sicherung der Gewährleistungsansprüche vorsieht, der entweder gegen Bürgschaft auf erstes Anfordern ausbezahlt wird, oder der auf Verlangen des Auftragnehmers auf ein Sperrkonto eingezahlt wird. Sachverhalt Der Auftraggeber verwendet sinngemäß eine Klausel, die […]