Schlagwortarchiv für: Sturz

Recht im Winter – Übersicht 11/2024

Stürze, Dachlawinen, Wintersport, Frost und Glätte: gerade der Winter, seine Witterungsbedingungen und die diesbezüglichen menschlichen Verhaltensweisen bilden einen umfangreichen Rechtskomplex.

Verkehrssicherung des provisorischen Gehwegs im Baustellenbereich

Provisorische Gehwege im Baustellenbereich müssen nicht so sicher ausgestaltet sein, wie „fertige‟ Gehwege, sofern für die Verkehrsteilnehmer das Vorhandensein der Baumaßnahme erkennbar ist.

Gehwegrechtsprechung gilt auch vor Hauseingang

Gehwege vor Hauseingängen müssen für die Anwohner nicht sicherer begehbar sein als Gehwege durch sonstige Passanten begangen werden können; das gilt jedenfalls dann, wenn sich die Anwohner an mögliche Hindernisse gewöhnen konnten und kennen müssen.

Recht im Winter – Übersicht 2024

Stürze, Dachlawinen, Wintersport, Frost und Glätte: gerade der Winter, seine Witterungsbedingungen und die diesbezüglichen menschlichen Verhaltensweisen bilden einen umfangreichen Rechtskomplex.

§§ 836, 837 BGB bei einer Bautreppe

Der Generalunternehmer kann „Besitzer‟ der Bautreppe sein und nach dem Maßstab des § 836 BGB haften.

Verkehrssicherungspflicht II: Gullydeckel sind grds. keine Gefahrenquelle

Verkehrsteilnehmer haben grds. die Straßen- und Wegeverhältnisse, die sie vorfinden, hinzunehmen und sich frühzeitig darauf einzustellen.

Recht im Winter III – Aufsichtspflichten beim Rodeln und Skifahren

Schnee ist schön und lädt zum Schlittenfahren und Skifahren ein – und schafft für Aufsichtspflichtige Rechtsfragen, mit denen sich hier das AG Bonn und LG Augsburg befasst haben.

Recht im Winter – Übersicht

Stürze, Dachlawinen, Wintersport, Frost und Glätte: gerade der Winter, seine Witterungsbedingungen und die diesbezüglichen menschlichen Verhaltensweisen bilden einen umfangreichen Rechtskomplex.

An Nassbereiche angrenzende Bereiche können/dürfen nass sein

Sowohl in Nassbereichen als auch im angrenzenden Ruhebereich muss man mit Feuchtigkeit rechnen. Ein Sturz in diesen Bereichen wegen Feuchtigkeit gehört zum allgemeinen Lebensrisiko.

Kein Schadensersatz für Radfahrer bei Sturz über Mülltonnen

Hält ein Radfahrer den ausreichenden Seitenabstand bei einem bereits von weitem erkennbaren Hindernis nicht ein, trägt er im Falle eines Sturzes ein Mitverschulden, das alle Ansprüche ausschließt.