Sturz auf dem Wochenmarkt – Keine Haftung der Stadt
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 26.7.2018 — Aktenzeichen: 1 U 149/18 Stürzt ein Marktbesucher über eine unebene Pflasterung des Wochenmarktes, ist häufig die Neigung sehr ausgeprägt, hierfür jemanden haftbar zu machen. Dies verspricht häufig keinen Erfolg, wie auch diese Entscheidung des OLG Koblenz zeigt. Leitsatz 1. Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und in objektiv zumutbarer Weise […]