Behandlungspflichten eines Gynäkologen bei Unterleibsschmerzen
OLG Hamm, Urteil vom 21.5.2013 — Aktenzeichen: 26 U 140/12 Leitsatz Wird ein Gynäkologe aufgrund einer Überweisung des primär behandelnden Hausarztes tätig, so ist er grundsätzlich nur zur Abklärung seines Fachgebietes verpflichtet. Wird er ohne Überweisung tätig, ist er selbst Primärbehandler und deshalb zur umfassenden ärztlichen Betreuung (u. U. durch Überweisung an Ärzte anderer Fachrichtungen, […]