Schlagwortarchiv für: olg hamm

zu „ca.“-Angaben bei Bauvertragsfristen

Gerade in Zeiten von Personalknappheit und Lieferengpässen stellt sich für den Bauunternehmer regelmäßig die Frage nach der Vereinbarung von Fertigstellungsfristen.

Verkehrssicherungspflicht V: Erkennbare Sonnenschirmständer sind keine Gefahrenquelle

Fußgänger sind grds. verpflichtet, sich durch regelmäßige, beiläufige Blicke frühzeitig einen Überblick über den Untergrund, andere Verkehrsteilnehmer und mögliche Hindernisse zu verschaffen.

Wann muss ein Verbraucher den Notar an den Vollzug einer Urkunde erinnern?

Ein Urkundsbeteiligter muss den Notar nicht bereits nach 5½ Monaten an den Antrag auf Eintragung eines dinglichen Wohnungsrechts erinnern, um einen Haftungsausschluss zu verhindern.

Verkehrssicherungspflicht IV: Abstehende Schrauben am Handlauf sind eine Gefahrenquelle

Es verletzt die Verkehrssicherungspflicht, wenn hervorstehende, scharfkantige Schrauben auf dem Handlauf einer Fußgängerbrücke nicht beseitigt werden.

Verkehrssicherungspflicht III: Absicherung von Gefahrenstellen in Privatwohnungen

Eine Gefahrenstelle, die sich in einer wegen Bauarbeiten gesperrten Privatwohnung befindet, und die für die beteiligten Arbeiter offensichtlich und bekannt ist, braucht nicht abgesichert zu werden.

Verkehrssicherungspflicht II: Gullydeckel sind grds. keine Gefahrenquelle

Verkehrsteilnehmer haben grds. die Straßen- und Wegeverhältnisse, die sie vorfinden, hinzunehmen und sich frühzeitig darauf einzustellen.

Verkehrssicherungspflicht I: Anforderungen an einen Feld- und Waldweg

Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht beurteilt sich danach, welcher Verkehrsart die Fläche unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse nach der allg. Verkehrsauffassung gewidmet ist und was ein vernünftiger Verkehrsteilnehmer an Sicherheit erwarten darf.

HOAI-Mindestsätze für die Vergangenheit

Der Nebel lichtet sich. Erneut hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Wirksamkeit von Mindest- und Höchstsätzen nach der HOAI entschieden. Diesmal auf Vorlage des BGH, der für die Vergangenheit bei einem Vertrag zwischen Personen des Privatrechts die Mindestsätze weiter anwenden will. Ergebnis: Der BGH darf!

Vertrag oder Akquise – einmal umgekehrt!

Ob der Architekt oder Ingenieur schon einen gültigen Vertrag hat oder noch unverbindlich im Rahmen der Akquise tätig ist, lässt sich oft schwer abgrenzen. Meistens läuft dann der Planer einer Vergütung für erbrachte Leistungen hinterher. Aber auch die umgekehrte Fallgestaltung kommt vor, wie im aktuellen Urteil des OLG Hamm.

Überwacht der Überwacher den Überwacher?

Eine Überwachungsbedürftigkeit von Ausführungsleistungen kann anzunehmen sein, wenn gesundheitliche Aspekte (z.B. gesundheitsgefährdende Verschmutzungen) vorliegen (könnten). Dies  kann gelten beim Ineinandersetzen von KG-Rohren in Muffenverbindungen, wenn gleich es sich dort um eine handwerkliche Selbstverständlichkeit handeln mag.