Anlageberater müssen Provisionen nicht offenlegen
BGH, Urteil vom 3.3.2011 — Aktenzeichen: III ZR 170/10 Der BGH hat erneut seine Rechtsprechung aus dem Urteil vom 15.4.2010, III ZR 196/09 bestätigt, wonach freie Anlageberater Kunden nicht grundsätzlich ungefragt über eine von ihnen bei der empfohlenen Anlage erwartete Provision aufklären müssen. Das OLG Düsseldorf hatte sich mit einer vielbeachteten Entscheidung im Juli 2010 […]