Schadensersatzberechnung für den unzureichend aufgeklärten Mandanten
BGH, Urteil vom 15.1.2009 — Aktenzeichen: IX ZR 166/07 Leitsatz 1. Die Pflicht eines Rechtsanwalts, seinen Mandanten über den Inhalt eines möglichen Vergleichs aufzuklären, dient auch dem Schutz der ohne den Vergleich bestehenden Rechtsposition des Mandanten. 2. Schließt der Mandant einen Vergleich, weil ihn sein Rechtsanwalt über dessen Inhalt unzureichend aufgeklärt hat, so kann sein […]