Provisionen nicht aufklärungspflichtig
BGH, Urteil vom 15.4.2010 — Aktenzeichen: III ZR 196/09
Der BGH hat — wie die Financial Times Deutschland am 19.4.2010 berichtete — am 15.4.2010 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass bankenunabhängige Anlageberater beim Verkauf von Finanzprodukten ungefragt keine Provisionen offenlegen müssen.
Mit dieser Entscheidung herrscht endlich Klarheit für die Vielzahl von unabhängigen Anlageberatern. Nachdem der BGH in den Jahren 2006 und 2009 eine Pflicht zur Aufklärung über sog. Kick-backs (Rückvergütungen) durch Bankberater festgestellt hatte, haben Scharen von Anlegern versucht, auch von bankenunabhängigen Anlageberatern Schadensersatz mit der Argumentation einer fehlenden Aufklärung über Provisionen zu erlangen. Diesen Klagen dürfte nunmehr der Boden entzogen sein.