Verkehrssicherungspflicht IV: Abstehende Schrauben am Handlauf sind eine Gefahrenquelle
Es verletzt die Verkehrssicherungspflicht, wenn hervorstehende, scharfkantige Schrauben auf dem Handlauf einer Fußgängerbrücke nicht beseitigt werden.
Es verletzt die Verkehrssicherungspflicht, wenn hervorstehende, scharfkantige Schrauben auf dem Handlauf einer Fußgängerbrücke nicht beseitigt werden.
Schnee ist schön und lädt zum Schlittenfahren und Skifahren ein – und schafft für Aufsichtspflichtige Rechtsfragen, mit denen sich hier das AG Bonn und LG Augsburg befasst haben.
In dieser Entscheidung skizziert der BGH die Voraussetzungen der Verwaltungshelfereigenschaft im Rahmen der Amtshaftung nach § 839 BGB und wendet sie – im Ergebnis bejahend – auf ein privates Unternehmen an, welches im Auftrag und nach Plan des zuständigen Hoheitsträgers bei einer von diesem durchgeführten Straßenbaumaßnahme die Verkehrsschilder aufgestellt hat…
Wird ein Dritter durch Bauarbeiten geschädigt, löst dies – selbstverständlich – in der Regel entsprechende Schadensersatzansprüche gegen den Werk- oder Bauunternehmer aus. Hat bei der Schadensentstehung ein Mitverschulden des Geschädigten mitgewirkt, bleibt der Anspruch bestehen, das Mitverschulden führt aber ggf. zu einer Reduktion des Schadens. Dieser Universalgedanke des Zivilrechts gilt aber nicht immer, wie die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zeigt.
Das OLG Schleswig zur Reichweite der Kontrollpflichten eines Straßenbaulastträgers für Reinigungsarbeiten nach einer von ihm zu verantwortenden Baustelle bezüglich angrenzender, nicht in seine Zuständigkeit fallender Straßen anderer (untergeordneter) Straßenbaulastträger…
Das OLG Koblenz äußert sich zum Umfang der Passivlegitimation beim Schülerunfall sowie zu den Anforderungen an den die Haftungsprivilegien nach §§ 104 ff. SGB VII gegebenenfalls ausschließenden Vorsatz…
Amtspflichten können Drittschutz entfalten mit der Folge, dass auch der Dritte auf die ordnungsgemäße Durchführung bzw. Richtigkeit einer Prüfung oder Information vertrauen dürfen. In diesen Fällen kann ihnen beim Verletzen der Amtspflicht ein eigener Schadensersatzanspruch zukommen.