Schlünder|Rechtsanwälte
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Kein Haftungsgrund – Keine Aussetzung nach § 108 Abs. 2 SGB VII
Eine Aus- bzw. Fristsetzung nach Maßgabe des § 108 Abs. 2 SGB VII kann unterbleiben, wenn die Frage der sozialversicherungsrechtlichen Haftungsprivilegierung sich im Ergebnis als nicht entscheidungserheblich erweist – es etwa an einer Haftung dem Grunde nach erkannbar fehlt (OLG Saarbrücken).
Aktivlegitimation Rentenschaden § 119 SGB X
Kommt der Rentenversicherungsträger seiner sozialrechtlichen Pflicht zum Einzug der Beiträge nicht nach und käme es daher zu einer Rentenminderung, hat der Geschädigte ebenfalls keinen persönlichen Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger, sondern allenfalls einen Schadensersatzanspruch gegen den Rentenversicherungsträger, der auf Gutschriften auf dem Beitragskonto zu richten ist (OLG Celle).
LV-Text oder Plan: Was hat Vorrang?
KG, Urteil vom 27.08.2019 — Aktenzeichen: 21 U 160/18 Leitsatz Ist es nach der einem Vertrag zugrundeliegenden Leistungsbeschreibung unklar, ob der Unternehmer eine bestimmte Leistung in die vereinbarte Vergütung hätte einkalkulieren müssen, so gibt es keine allgemeine Regelung, dass diese Unklarheit generell zu seinen Lasten oder umgekehrt zu Lasten des Bestellers zu lösen wäre. […]
Haftung für Schäden am Nachbargebäude durch Bauarbeiten
Haftet ein Bauunternehmer für Schäden an einem Nachbargebäude auch dann, wenn er bei der Ausführung der Tiefbauarbeiten die maßgeblichen Fachregeln beachtet hat?
Die Schwarzgeldabrede und ihre Folgen
Darf ein Zivilgericht die Nichtigkeit eines Bauvertrags wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz feststellen, auch wenn die Parteien des Rechtsstreits unisono das Vorliegen von Schwarzarbeit in Abrede stellen?
Planer und Bauunternehmer: Gesamtschuldner?
Bauüberwacher und Bauunternehmer sind regelmäßig Gesamtschuldner im Falle einer Überlagerung von Ausführungs- und Bauüberwachungsfehlern. Doch wie steht es um das Verhältnis zwischen einem Planer und einem Bauunternehmer?
Der „Sandwichmakler‟
Immer wieder kommt es vor, dass ein Versicherungsmakler einen Versicherungsvertrag vermittelt. Der Kunde wechselt den Versicherungsmakler einmal oder mehrere Male. Zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls wird er von einem anderen Versicherungsmakler betreut. In diesem Falle stellt sich immer wieder die Frage, ob einen „neuen“ Versicherungsmakler die Pflicht trifft, ohne Anlass den bestehenden Versicherungsschutz des Kunden (nochmals) komplett zu überprüfen.
Mit Beschluss hat der Senat des Oberlandesgericht Frankfurt klargestellt, dass eine solche nur dann besteht, wenn sich irgendwelche Umstände geändert haben. Eine Pflicht zur Prüfung des Versicherungsvertrages aufgrund von reinem Zeitablauf oder Wechsel des Versicherungsmaklers besteht nicht.
Private Pflegeleistung als Schaden
Hat der ein Unfallopfer pflegende Familienangehörige einen eigenen Anspruch auf Teile des Pflegegeldes aus Dienstvertrag, Betreuerstellung, Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht? Das OLG Dresden sagt: Nein…
Schülerunfall: Haftungsprivileg und Vorsatz
Das OLG Koblenz äußert sich zum Umfang der Passivlegitimation beim Schülerunfall sowie zu den Anforderungen an den die Haftungsprivilegien nach §§ 104 ff. SGB VII gegebenenfalls ausschließenden Vorsatz…
Gemeinsame Betriebsstätte: Abladen eines Wohncontainers von einem Lkw
Beim Vorliegen einer gemeinsamen Betriebsstätte nach § 106 Abs. 3, 3. Alt. SGB VII ist häufig die Frage nach einer wechselseitigen Gefährdungslage virulent. Das LG Bonn hat hierzu einen Fall entschieden, der ebenfalls Aufschluss darüber gibt, wie weit man den Begriff der „konkreten Unfallsituation‟ ziehen muss…
§ 116 SGBX: Anspruchsübergang bei Vorleistungspflicht eines SVT
Wie verhält es sich mit dem Anspruchsübergang nach § 116 Abs. 1 SGB X, wenn von mehreren in Betracht kommenden Sozialleistungsträgern nur einer im Außenverhältnis beitragsleistungspflichtig ist? Ist dann dieser allein als Rechtsnachfolger des Geschädigten gegenüber dem Schädiger anspruchsberechtigt, ohne Rücksicht darauf, ob er nach den einschlägigen Ausgleichsbestimmungen im Innenverhältnis ebenfalls Ersatz für seine Aufwendungen verlangen könnte? Hierzu der BGH…
Veränderungen auf Partner- und Counsel-Ebene
SCHLÜNDER RECHTSANWÄLTE hat zum 1. Januar 2020 Rechtsanwalt Axel Boesenberg (36) sowie Rechtsanwalt Dr. Michael Kunzmann, LL.M. (40) in den Kreis ihrer Partner aufgenommen. Die Partnerschaft wächst damit auf neun Partner. Dies ist einerseits Konsequenz einer erfolgreichen Geschäftsentwicklung, andererseits vollzieht sich damit weiterhin der Generationenwechsel bei SCHLÜNDER RECHTSANWÄLTE
Akzeptanz eines falschen Versicherungsantrags
Mit Urteil vom 18.11.2019 hatte sich das OLG Naumburg mit der Frage zu beschäftigen, ob eine Haftung des Versicherungsmaklers in Frage kommt, wenn sein Kunde davon absieht, objektiv falsche Angaben in einem Versicherungsvertrag gegenüber dem Versicherer zu korrigieren.
Drittschutz einer Amtspflicht
Amtspflichten können Drittschutz entfalten mit der Folge, dass auch der Dritte auf die ordnungsgemäße Durchführung bzw. Richtigkeit einer Prüfung oder Information vertrauen dürfen. In diesen Fällen kann ihnen beim Verletzen der Amtspflicht ein eigener Schadensersatzanspruch zukommen.
Vermögensbeeinträchtigung beim Betreuten
Das OLG Frankfurt hat sich mit der Frage beschäftigt, unter welchen Gesichtspunkten Erwerbsgeschäfte des Betreuers für den Betreuten unvernünftig sein und zu einem Schaden führen können. Im Ergebnis kommt es dabei neben der subjektiven Sicht des Betreuten auch auf die Verkehrsanschauung an.