Haftungsprivileg nach SGB VII–Auch bei gefahrenträchtiger Neckerei?
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.4.2016 — Aktenzeichen: 1 Sa 247/15 Das Haftungsprivileg nach dem SGB VII greift bei betrieblicher Tätigkeit. Nun geht es auf Arbeitsstätten nicht selten „lustig“ zu. Geschieht dabei ein Unfall, stellt sich die Frage der Abgrenzung der Neckerei von betrieblicher Tätigkeit. Darum ging es in der Entscheidung des LAG Schleswig. Leitsatz 1. […]

