Aufsatz in Versicherungsrecht 2016, 224 ff.
Die gemeinsame Betriebsstätte nach § 106 Abs. 3, 3. Alt. SGB VII – Bestandsaufnahme und Bewertung der aktuellen Rechtsprechung
In seinen Entscheidungen vom 22.01.2013, 30.04.2013 sowie 29.09.2014 hat sich der BGH mit den Voraussetzungen des Haftungsausschlusses der gemeinsamen Betriebsstätte nach § 106 Abs. 3, 3. Alt. SGB VII auseinandergesetzt. Verrichten in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherte Personen unterschiedlicher Unternehmen vorübergehend betriebliche Tätigkeiten auf einer gemeinsamen Betriebsstätte und kommt es im Rahmen dieser Tätigkeiten zu einem (Arbeits-)Unfall, ist die Haftung für Personenschäden nach vorbezeichneter Vorschrift ausgeschlossen, sofern die Schädigung nicht vorsätzlich oder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII versicherten Weg (sogenannter Wegeunfall) eingetreten ist. In seinen neueren Entscheidungen setzt sich der BGH insbesondere mit der Frage des maßgeblichen Zeitpunktes der Annahme einer gemeinsamen Betriebsstätte auseinander. Ebenfalls macht er Ausführungen zum Erfordernis der wechselseitigen Gefährdungslage. Beides verdient einer genauen Darstellung und Bewertung unter Berücksichtigung der im Anschluss ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung sowie der Intention des Haftungsprivilegs.