Verjährung nach § 113 SGB VII
OLG Brandenburg, Urteil vom 9.12.2014 — Aktenzeichen: 3 U 48/13 Leitsatz 1. Voraussetzung für den Verjährungsbeginn nach § 113 SGB VII sei jedenfalls die bindende Feststellung der Leistungspflicht. Diese kann auch durch einen konkludenten Verwaltungsakt getroffen werden, der bereits in der Gewährung unfallversicherungsrechtlicher Einzelleistungen liegt. 2. Weitere Voraussetzung für den Beginn des Laufs der Verjährung […]