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Regress des Sozialversicherungsträgers

Obliegenheitsverletzung durch Verschweigen einer Zeugin

LG Dortmund, Urteil vom 23.4.2010 — Aktenzeichen: 22 O 171/08 Leitsatz 1. Der Versicherungsnehmer ist im Rahmen der ihn treffenden Aufklärungsobliegenheit verpflichtet, die Unfallzeugen anzugeben. 2. Es entlastet ihn nicht vom Vorwurf der Obliegenheitsverletzung (nach VVG a.F.), wenn er eine Zeugin gegenüber dem Versicherer nicht angibt, damit die Lebensgefährtin nicht von dieser erfährt. Sachverhalt Der […]

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