Gem. Betriebsstätte / Wie-Beschäftigung / Bindungswirkung
BGH, Urteil vom 30.4.2013 — Aktenzeichen: VI ZR 155/12 Leitsatz Die Aussetzung des Verfahrens gemäß § 108 Abs. 2 SGB X wegen unterlassener Beteiligung des Schädigers am Verwaltungsverfahren ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn sie eine bloße Förmelei wäre. Diente die Tätigkeit des Schädigers sowohl dem Interesse des Unfallbetriebs als auch dem seines eigenen bzw. seines Stammunternehmens, […]

