Herstellerangaben können die Anforderungen an den Arbeitsschutz begrenzen, gerade bei § 110 SGB VII
Landgericht Berlin, Urteil vom 20.2.2014 — Aktenzeichen: 33 O 121/13 Grundsätzlich sind die Unternehmer für den Schutz ihrer Mitarbeiter verantwortlich. So stellen das Arbeitsschutzgesetz und auch Unfallverhütungsvorschriften strenge Anforderungen. Allerdings können sich aus Herstellerrichtlinien Grenzen ergeben. Leitsatz 1. Sieht ein Hersteller für den Transport von Schal-Elementen keine besonderen Anforderungen an den Arbeitsschutz vor, kann einem […]