Zur ärztlichen Aufklärungspflicht
OLG Koblenz, Urteil vom 30.6.2014 — Aktenzeichen: 5 U 483/14 Sachverhalt Die Klägerin wurde am 08.07.2010 im Krankenhaus der Beklagten zu 1. aufgenommen, nachdem man zuvor ein Mammakarzinom diagnostiziert hatte. Angestrebt wurde eine brusterhaltene Operation, wobei zur Erleichterung einer nachfolgenden Chemo-Therapie gleichzeitig ein Port-Katheter gesetzt werden sollte. Der Eingriff erfolgte am 09.07.2010, nachdem beide operierenden […]

