Befangenheit des Richters im Anwaltshaftungsprozess
Beschluss 18.12.2014 Bundesgerichtshof — Aktenzeichen: IX ZB 65/13 Sachverhalt Die Parteien befanden sich in einem Anwaltshaftungsprozess wegen nicht rechtzeitig begründeter Berufung. Die beklagten Anwälte wurden daher auf Schadensersatz wegen entgangener Ansprüche in Anspruch genommen. Nach der Geschäftsverteilung des Landgerichts war für die Entscheidung des Rechtsstreits die gleiche Kammer zuständig, die mit dem Vorprozess befasst war. […]