Pflichten und Haftung des Anwaltsmediators
OLG Stuttgart, Urteil vom 26.1.2017 — Aktenzeichen: 11 U 4/16 Leitsatz Die Beratungspflicht des Anwaltsmediators erstreckt sich bei gewünschter einvernehmlicher Regelung der Scheidungsfolgen auch auf die Folgesache Versorgungsausgleich. Zur Haftung des Anwaltsmediators neben einem Terminsanwalt, der im Termin den Versorgungsausgleich durch Vereinbarung ausschließt. Sachverhalt Der Kläger — der Terminsanwalt aus einem Scheidungsverfahren — macht aus […]

