Bauunternehmer bereit zur Nachbesserung: Inanspruchnahme des Bauüberwachers treuwidrig
OLG Dresden, Urteil vom 3.4.2017 — Aktenzeichen: 13 U 74/16 Leitsatz 1. Der Architekt und der Unternehmer sind im Umfang ihrer Haftung Gesamtschuldner. Dem Auftraggeber steht es grundsätzlich frei, ob er wegen eines Mangels am Bauwerk den Unternehmer oder den Architekten, der seine Aufsichtspflicht verletzt hat, in Anspruch nehmen will. 2. Allerdings kann sich die […]