Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms
BGH, Urteil vom 17.6.2014 — Aktenzeichen: VI ZR 281/13 Leitsatz Laut BGH trifft Radfahrer keine Mitschuld an eigenen Verletzungen, falls sie bei einem Zusammenprall keinen Helm getragen haben. Sachverhalt Die Klägerin befand sich im Jahr 2011 mit ihrem Fahrrad auf einer innerstädtischen Straße und trug dabei keinen Fahrradhelm. Plötzlich öffnete sich die Tür eines rechts […]

