Schlagwortarchiv für: vob/b

Populäre Rechtsirrtümer am Bau – Wir haben gar keinen Vertrag!

In loser Folge hinterfragt Rechtsanwalt Dr. Harald Scholz Rechtsweisheiten von der Baustelle und prüft, ob aus juristischer Sicht was dran ist. Diesmal geht es um die Frage, wann man einen Vertrag hat und wann man einen Vertrag braucht.

Mindermengenausgleich auch ohne VOB/B?

Der Anspruch auf Preisanpassung als Mehr-/Mindermengenausgleich gehört zum zentralen Wesen des VOB-Vertrags. Sein Sinn und Zweck ist nachvollziehbar und nicht von der Hand zu weisen, weshalb sich die Frage stellt, ob die Grundsätze der Preisanpassung auf den BGB-Vertrag zu übertragen sind.

Der Architekt als Rechtsanwalt – Wo ist die Grenze?

Der Architekt als Rechtsanwalt. Der Bundesgerichtshof zieht Grenzen – frei nach dem Motto: Schuster bleib bei deinen Leisten. Das Entwerfen einer Skontoklausel gehört nicht mehr zum Berufsbild des Architekten. Dem Architekten, der seinem Auftraggeber eine unwirksame Skontoklausel empfiehlt, verstößt nicht nur gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, sondern läuft zudem Gefahr, das nicht realisierte Skonto selbst zahlen zu müssen.

Streit um Nachträge – Darf der Werkunternehmer die Arbeiten einstellen?

Bauvorhaben entwickeln sich häufig anders als die Parteien bei Vertragsschluss vorausgesetzt haben. Nicht selten geraten die Bauvertragsparteien darüber in Streit. Wenn der Auftragnehmer eine zusätzliche Vergütung verlangt und einen Nachtrag stellt, stellt sich die Frage, ob er die Arbeiten einstellen darf, bis der Auftraggeber den Nachtrag akzeptiert. Das ist ein Spiel mit dem Feuer.

Anforderungen an die Abrechnung bei Stundenlohnansprüchen

Wie rechnet man Stundenleistungen ab? Auch solche Fragen können das höchste Gericht beschäftigen – und sogar mit einem Rüffel für das Oberlandesgericht enden. Dort wird nämlich „gerne mal‟ mehr an Vortrag verlangt, als wirklich erforderlich ist.

Unwirksame Kündigung nach VOB/B wegen Mängeln vor der Abnahme

Die Pflicht zur Mängelbeseitigung schon vor der Abnahme (§ 4 Abs. 7 VOB/B) ist ein Markenzeichen der VOB/B. Eine Kündigung aus wichtigem Grund, gestützt auf solche Mängel vor der Abnahme, hat der BGH jedoch in einem aktuellen Urteil gekippt, wenn die VOB/B nicht ohne Änderung vereinbart worden ist. Dann verstößt §§ 8 Abs. 3 VOB/B in Verbindung mit § 4 Abs. 7 VOB/B gegen AGB-Recht und ist unwirksam, wenn der Auftraggeber den Vertrag gestellt hat.

Zur Teilkündigung im VOB-Vertrag

Eine Teilkündigung darf sich nach der VOB nur auf einen in sich abgeschlossenen Leistungsteil beziehen, andernfalls ist sie unwirksam. Doch was ist darunter zu verstehen?

Populäre Rechtsirrtümer am Bau – Ohne Wartungsvertrag nur zwei Jahre Gewähr?

In loser Folge hinterfragt Rechtsanwalt Dr. Harald Scholz Rechtsweisheiten von der Baustelle und prüft, ob aus juristischer Sicht was dran ist. Diesmal geht es um die verkürzte Gewährleistungsfrist bei bestimmten Anlagen gemäß VOB/B.