Zur Teilkündigung im VOB-Vertrag
Eine Teilkündigung darf sich nach der VOB nur auf einen in sich abgeschlossenen Leistungsteil beziehen, andernfalls ist sie unwirksam. Doch was ist darunter zu verstehen?
Eine Teilkündigung darf sich nach der VOB nur auf einen in sich abgeschlossenen Leistungsteil beziehen, andernfalls ist sie unwirksam. Doch was ist darunter zu verstehen?
In loser Folge hinterfragt Rechtsanwalt Dr. Harald Scholz Rechtsweisheiten von der Baustelle und prüft, ob aus juristischer Sicht was dran ist. Diesmal geht es um die verkürzte Gewährleistungsfrist bei bestimmten Anlagen gemäß VOB/B.