ohne Näheverhältnis kein Hinterbliebenengeld II
Der BGH bestätigt, dass das Hinterbliebenengeld ein tatsächliches Näheverhältnis voraussetzt und beim Fehlen dessen weder die formale Beziehung noch Trauer über das Versterben des Angehörigen ein Hinterbliebenengeld rechtfertigen.