Hinterbliebenengeld II
Das LG München schließt sich dem Landgericht Tübingen bei den Bemessungskriterien für das Hinterbliebenengeld (§ 844 Abs. 3 BGB, § 10 Abs. 3 StVG) an.
Das LG München schließt sich dem Landgericht Tübingen bei den Bemessungskriterien für das Hinterbliebenengeld (§ 844 Abs. 3 BGB, § 10 Abs. 3 StVG) an.
Es gibt erste veröffentlichte Entscheidungen zum Hinterbliebenengeld nach § 844 Abs. 3 BGB bzw. § 10 Abs. 3 StVG, die Anhaltspunkte für die Bemessung künftiger Ansprüche bzw. Regulierung bieten.
OLG Düsseldorf grenzt weiter ein, ob die mit einem Traktor durchgeführten Mäharbeiten zur Betriebsgefahr gehören (Folge: § 7 StVG) oder nicht (wohl bei Feldarbeiten abseits der Straße) und führt zur Verkehrssicherungspflicht bei Mäharbeiten aus.