Strenge Anforderungen an grobe Fahrlässigkeit bei § 110 SGB VII
OLG Thüringen, Urteil vom 21.1.2016 — Aktenzeichen: 4 U 150/15 Die grobe Fahrlässigkeit beim Regress nach § 110 SGB VII erfordert nicht nur ein objektiv krasses Versagen, sondern auch eine subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung. Die haben klagende Berufsgenossenschaften und Rechtsprechung, aber auch die Regulierungspraxis der Haftpflichtversicherer häufig nicht hinreichend im Blick. Die Maßstäbe an die […]