Architektenwerk fehlerhaft: Auftraggeber muss lediglich Mangelerscheinung beschreiben!
OLG Frankfurt, Urteil vom 14.4.2015 — Aktenzeichen: 15 U 189/12 Leitsatz 1. Der Auftraggeber eines Architektenvertrages kann Fehler des Architektenwerkes darlegen, indem er lediglich die am Bauwerk sichtbaren Mängel bezeichnet und einer Leistung des Architekten zuordnet. Mit den Ursachen der Mängel muss er sich nicht weiter befassen. 2. Hat auf diese Weise der Auftraggeber den […]